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Mit dem Aufkommen
der Inquisition im 13.Jahrhundert fanden die ersten
Hexenprozesses statt.
Der Hexenwahn
erfasste somit auch den Harz.
Die Kirche
verbreitete die Vorstellung, dass Menschen die sich mit
Hexensalben, Magie und geheimnisvollen Zaubersprüchen
befassten, mit dem Teufel im Bunde seien müssen und Tod über
den Menschen und das Vieh bringen wird.
Selbst Martin
Luther (1483-1546) war Beführworten der gerichtlichen
Verfolgung von Hexen und Zauberer.
In seiner
Predigt vom 06.05.1526 verlieh er dem mit folgenden Sätzen
Nachdruck: |
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Luther
rechtfertigte sich darauf hin wie folgt:
>>Die Hand, welche das Schwert führet und würget, ist nicht
mehr in Menschenhand, sondern in Gottes Hand, und nicht der
Mensch, sondern Gott hänget, rädert, enthauptet, würget,
krieget<<
Besonders grausam war die Hexenverfolgung während des
Dreißigjährigen Krieges von 1618-1648.
Im Wernigeröder Rathaus befand sich unter den
Folterwerkzeugen eine eiserne Maske, die glühend der
überführten Hexe auf das Gesicht gedrückt wurde. Auf dem Weg
zur Verbrennung wurde die Hexe unter dem gebimmle des
Armesünderglöcklein auf dem Schinderkarren durch den Ort
gefahren. Die Sünderin war im Gesicht gebrandmarkt und der
Kopf kahl geschoren.
Dies hatte den Zweck, den Gaffern am Wegesrand zu zeigen,
das es keine von ihnen sei, denn zeigte nach der Entstellung
ihre >Teufelsfratze<.
Die Hexe Anna Davids wurde am 10.Okt.1656 vor dem
Niedergässer Tor zu Stolberg mit dem Schwert gerichtet, um
im Anschluss verbrannt zu werden.
So >gnädig<, mit vorheriger Erdrosselung oder Enthauptung,
war man nur in minderschweren Fällen.
In schweren Fällen wurde gnadenlos bei lebendigen Leibe
verbrannt.
Aber auch hier konnte der Henker je nach Urteil darüber
entscheiden, ob die Verbrennung schnell oder langsam
vonstatten ging. Um die Qualen zu verlängern, wurde das
Reisig vorher angefeuchtet.
Mit etwas Glück ersticke die Hexe vorher im Rauch.
Wenn nicht, erreichte die Glut nach einiger Zeit, bei vollem
Bewusstsein die blanken Beine, es bildeten sich Blasen,
brodelten und zerplatzen. Die Glut zog sich über den
schwarz-rot verbrannten Körper, Gestank machte sich breit.
Unter unsäglichen Schmerzen schrie und wand sich das Opfer.
Der Henker hatte dafür zu sorgen, das die Hexe nicht nur
verkohlte, sonder komplett verbrannte, um sie im Anschluss
in den Fluß zu schütten, damit sich keiner etwas für
Zauberzwecke der Asche, oder sich eventuell von den Resten
des Körpers was entnehmen konnte.
1575 wurde in Quedlinburg der Margarete Flachs der Prozess
gemacht und stirbt qualvoll auf dem Scheiterhaufen. Der
Hebamme aus dem nahe gelegenen Ditfurt wurde Hexerei
vorgeworfen, nachdem sie Leute aus dem Dorf von diversen
Leiden, gegen Bares, befreit habe. - Die Prozessakte liegt
noch heute im Quedlinburger Rathaus.
Wie überall, war man auch in Quedlinburg nicht zimperlich
mit den Angeklagten. |
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Gefoltert wurde
überwiegend im Keller des Rathauses und im Schreckensturm,
der heutzutage als Herberge dient und von Touristen gern
gebucht wird.
(Bild links)
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Dank der
deutschen Gründlichkeit, was keine Erfindung unserer
heutigen Beamten ist, existieren nicht nur Akten über Folter
und Hinrichtungen, sondern auch Rechnungen, die belegen,
dass der Henker, sowie das Holz für den Scheiterhaufen vom
Angeklagten, oder dessen Angehörigen bezahlt werden musste.
Zur damaligen Zeit waren die kirchliche und staatliche Macht
sehr eng miteinander verknüpft. Gemeinsam war man bemüht ein
Hexenbild zu entwerfen.
Bevor nun der Hexenhammer, - Handbuch der Hexenverfolgung,
1486 erstmals von Heinrich Kramer aus Speyer veröffentlicht,
- zur Anwendung kam, konnten die Angeklagten versuchen ihren
christlichen Glauben und die Magie, wie zum Beispiel die
Kräuterheilung zu vereinbaren.
Vorbei waren die Hexenprozesse erst, als die Gerichte nicht
nur auf Folter setzten, sonder vernünftige Beweise
forderten. |
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