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In einem
Schaukasten im Oberstock des städtischen Museums Quedlinburg
lag ein aus altem Besitze der Stadt herrührendes Buch aus,
das man mit Recht das schwärzeste, höllischste
Menschenmachtwerk, was es seit Anbeginn der Welt gegeben
hat, ein ewiges, unvergessliches Schanddenkmal für die
Geschichte seiner Zeit und vor allem für seine Verfasser und
deren Oberen, ein wahres Greulbuch genannt hat – der ,,
Hexenhammer“ oder, wie der Titel des lateinischen
geschriebenen Buches lautet, ,,Malleus maleficarum“.
Es ist verfasst von dem berüchtigten deutschen General-
Inquisitor Jacob Sprenger in Verbindung mit dem Dominikaner
Heinrich Krämer. Die ersten vier undatierten Ausgaben
erschienen zwischen 1484 – 87 in Köln;
von 1487 – 1496
folgten weitere 5 datierte, die ebenfalls in Köln und in
Nürnberg herauskamen.
Dann kommt eine
Ausgabe von 1511, und ihr folgen weiter eine ganze Reihe bis
1600. |
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Man ersieht
schon aus den vielen Drucken die Wichtigkeit, die diesem
Buche 4 beigelegt wurde.
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Auf Grund der
Anschauungen von Hexen und Hexenbuhlschaft mit dem Teufel,
wie sie in diesem schier unheimlichen Buche entwickelt
werden, find Tausende unschuldige Weiber zu Folterqualen und
zum Feuertode verurteilt wurde. |
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Im Harzgebiete tauchen Hexenprozesse zumeist erst seit 1496
auf, also kurz Erscheinung des ,,Hexenhammers“.
Aber wie weit sich hier bis etwa zum 2. Viertel des 16.
Jahrhunderts der Hexenglaube verbreitet, lässt sich aus
Mangel an schriftlichen Zeugnissen schwer entscheiden. Etwa
von der Mitte des 16. Jahrhunderts ab weicht das mündliche
Verfahren dem schriftlichen; seitdem nehmen auch hier wie an
allen Orten Deutschlands die Hexenprozess gewaltig zu. |
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Man brennt in
Göttingen, Hildesheim, Braunschweig, Salzgitter,
Schöningen, Herzberg, Osterode, im Grubenhagenschen, in
Nordhausen, Stolberg, Sangerhausen, Mansfeld,
Halberstadt, Wernigerode.
Seltener werden diese Prozesse in unserer Gegend erst
seit 1600, auch fallen die Urteile vielfach weniger
blutig aus. |
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So kommt es 1648 z.B. bei uns laut Dogteirechnung doch vor,
die wegen Zauberei eingesteckten Margarete Pole und ihr Mann
durch das Urteil des Leipziger Schöffenstuhl freigesprochen
wurden, während ihre Anklägerin, Katharine Jonas nebst ihrer
Tochter, die die Beklagten gescholten und mit Steinen
geworfen hatte, 10 Tage Gefängnis erhielten.
Auch 1642 schon waren zwei Frauen, der Zauberei beschuldigt,
zur Haft gekommen, aber, da sie nicht überführt wurden
konnten, wurden sie wieder entlassen. Am 28. September 1664
wurde Lucie Magarete Ebers, Hermann Steinackers Frau,
gefänglich eingezogen, weil ihr Meister Andreas Schlotte,
der Scharfrichter, schuld gegeben hatte, sie hätte ihm ein
Kind bezaubert.
Es wurden darauf die Akten nach Leipzig geschickt, von wo
auf ,,scharfe Frage“, d.h. auf Anwendung der Folter erkannt
wurde. Diese wandte aber nicht der Quedlinburger, sondern
der von Halberstadt
herbeigeholte Scharfrichter Gottfried an. Darauf wurden die
Akten wieder nach Leipzig geschickt und von dort aus
Staupenschlag und ewige Landesverweisung erkannt, ein
Urteil, das auch ausgeführt wurde.
Höchst interessant ist die noch in den Rathausakten
vorhandene Verhandlung gegen die 77 jährige Witwe Hedwig
Amelungen, wohnhaft auf dem Marschlinger Hofe, die 1663
beschuldigt wurden war, einen Kobold oder, wie die Akten
sagen, einen ,, Kobbel“ in den Pferdestall des Grashoffschen
Gehöftes neben dem Hofkeller gebracht zu haben. Dieser
Kobold trieb darin unheimlichen Spuck.
Knechte und Pferde wurden mit großer Kesserlingen und
Brettstücken geworfen; die Knechte, die bei den Pferden
schliefen, wurden aus den Betten geworfen und so geschlagen,
dass sie tiefe Wunden davon trugen.
Auf alles Kanzeln wurde ¼ Jahr lang um Rettung gebetet. Die
Amelunge, die sich verdächtig gemacht haben sollte, wurde
eingezogen und in dem von ihr angeblich verhexten
Pferdestall an einem Pfahl angebunden.
Nach einem von Leipzig eingezogenen Urteilsspruch sollte sie
peinlich befragt werden; aber in der Nacht zum 26. Juli
erhängte sie sich an einem Strick, und weiß man, so erzählt
eine gleichzeitige Chronik nicht, wie sie diesen bekommen,
weil ihr in Beisorge des Erhenkens weder Schürzenteil noch
Haarband gelassen war.
Natürlich hatte sie der Teufel geholt.
Allgemeine Anklage wegen Zauberei werden das weiteren noch
vielfach in den Akten erwähnt, ohne das sich im einzelnen
Genaueres feststellen ließe. So wird z.B. 1613 ein fremder
Bader, der hier kurierte, wegen angeblicher Zauberei
eingesteckt. Das Betrüger oder Betrügerinnen geradezu auf
den Aberglauben spekuliert haben, ergibt sich aus einer
ganzen Reihe von Eintragungen in die Dogtei- und
Ratsrechnungen. |
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Da auch zu diesen grausamen Zeiten zu einer Verurteilung ein
Geständnis vorliegen musste, um eine Hexe zu überführen, gab
es die unterschiedlichsten "Hexenproben". |
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Unter
grausamster Folter gaben die beschuldigten Frauen ein
Geständnis ab und bestätigten somit ihre Schuld. Einige
wenige, die auf ihre Unschuld beharrten starben dann
letztendlich an den Qualen der Folter.
Einem Gerücht zu folge, musste der jeweilige Henker, der
die Folter vollzog aufpassen, denn Hexen können nicht
weinen! Diese Fähigkeit wurde den Hexen vom Teufel
genommen wurde.
Aus diesem
Grund sollen sich die Hexen während der Folter selbst
ins Gesicht gespuckt haben, damit es so aussah, als
würden sie weinen. |
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Als Hexenprobe ist unter anderem die Nadelprobe bekannt, bei
der die zu verurteilende Frau nach Muttermalen, Warzen und
ähnlichem abgesucht wurde. Ist man fündig geworden, so stach
der Henker, oder manchmal auch ein Chirurg mit einer Nadel
hinein. Wenn die Frau weder Schmerzen hatte, noch Blut
floss, so war klar, es handelt sich eindeutig um ein
Hexenmal, welches unweigerlich ein Todesurteil nach sich
zog.
Bei der Wasserprobe wurde den Frauen Arme und Beine über
kreuz zusammen gebunden und an der tiefsten Stelle des
nächsten Flusses oder Sees geworfen.
Da diese so nicht schwimmen konnte und im Normalfall unter
ging, war sie zwar unschuldig, ....soff aber meistens ab.
Konnte Sie sich über Wasser halten, ging dieses nicht mit
rechten Dingen zu und war somit schuldig!
Wie ist es zu dieser Wasserprobe gekommen?
Da die Menschen zu dieser Zeit sehr gläubig wahren, wurde
angenommen, das wegen der Taufe Jesus das Wasser ein Zeichen
Gottes ist und somit alles Schlechte, also z.B. eine Hexe
von diesem Abgestoßen wird und so oberhalb des Wassers
gehalten wird.
Auch eine Hexenwaage
soll es gegeben haben.
Hierbei wurde ihr Gewicht erst geschätzt, dann wurde sie
gewogen. War sie leichter, als sie geschätzt wurde, stand
fest, es handelt sich um eine Hexe.
Allerdings soll diese Probe nur selten zur Urteilsfindung
eingesetzt wurden sein.
Ein weiteres Kennzeichen von Hexen was, dass sie beim
Vaterunser während der 6. und 7. Bitte stockten und das
Gebet nicht weiter führen konnten. |
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