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In einem Schaukasten im Oberstock des städtischen Museums Quedlinburg lag ein aus altem Besitze der Stadt herrührendes Buch aus, das man mit Recht das schwärzeste, höllischste Menschenmachtwerk, was es seit Anbeginn der Welt gegeben hat, ein ewiges, unvergessliches Schanddenkmal für die Geschichte seiner Zeit und vor allem für seine Verfasser und deren Oberen, ein wahres Greulbuch genannt hat – der ,, Hexenhammer“ oder, wie der Titel des lateinischen geschriebenen Buches lautet, ,,Malleus maleficarum“.

Es ist verfasst von dem berüchtigten deutschen General- Inquisitor Jacob Sprenger in Verbindung mit dem Dominikaner Heinrich Krämer. Die ersten vier undatierten Ausgaben erschienen zwischen 1484 – 87 in Köln;

von 1487 – 1496 folgten weitere 5 datierte, die ebenfalls in Köln und in Nürnberg herauskamen.

Dann kommt eine Ausgabe von 1511, und ihr folgen weiter eine ganze Reihe bis 1600.

 
     
 

Man ersieht schon aus den vielen Drucken die Wichtigkeit, die diesem Buche 4 beigelegt wurde.

 

 
     
 

Auf Grund der Anschauungen von Hexen und Hexenbuhlschaft mit dem Teufel, wie sie in diesem schier unheimlichen Buche entwickelt werden, find Tausende unschuldige Weiber zu Folterqualen und zum Feuertode verurteilt wurde.

 
     
 

 
     
  Im Harzgebiete tauchen Hexenprozesse zumeist erst seit 1496 auf, also kurz Erscheinung des ,,Hexenhammers“.

Aber wie weit sich hier bis etwa zum 2. Viertel des 16. Jahrhunderts der Hexenglaube verbreitet, lässt sich aus Mangel an schriftlichen Zeugnissen schwer entscheiden. Etwa von der Mitte des 16. Jahrhunderts ab weicht das mündliche Verfahren dem schriftlichen; seitdem nehmen auch hier wie an allen Orten Deutschlands die Hexenprozess gewaltig zu.
 
     
 

Man brennt in Göttingen, Hildesheim, Braunschweig, Salzgitter, Schöningen, Herzberg, Osterode, im Grubenhagenschen, in Nordhausen, Stolberg, Sangerhausen, Mansfeld, Halberstadt, Wernigerode.


Seltener werden diese Prozesse in unserer Gegend erst seit 1600, auch fallen die Urteile vielfach weniger blutig aus.

 
     
  So kommt es 1648 z.B. bei uns laut Dogteirechnung doch vor, die wegen Zauberei eingesteckten Margarete Pole und ihr Mann durch das Urteil des Leipziger Schöffenstuhl freigesprochen wurden, während ihre Anklägerin, Katharine Jonas nebst ihrer Tochter, die die Beklagten gescholten und mit Steinen geworfen hatte, 10 Tage Gefängnis erhielten.

Auch 1642 schon waren zwei Frauen, der Zauberei beschuldigt, zur Haft gekommen, aber, da sie nicht überführt wurden konnten, wurden sie wieder entlassen. Am 28. September 1664 wurde Lucie Magarete Ebers, Hermann Steinackers Frau, gefänglich eingezogen, weil ihr Meister Andreas Schlotte, der Scharfrichter, schuld gegeben hatte, sie hätte ihm ein Kind bezaubert.

Es wurden darauf die Akten nach Leipzig geschickt, von wo auf ,,scharfe Frage“, d.h. auf Anwendung der Folter erkannt wurde. Diese wandte aber nicht der Quedlinburger, sondern der von Halberstadt
herbeigeholte Scharfrichter Gottfried an. Darauf wurden die Akten wieder nach Leipzig geschickt und von dort aus Staupenschlag und ewige Landesverweisung erkannt, ein Urteil, das auch ausgeführt wurde.

Höchst interessant ist die noch in den Rathausakten vorhandene Verhandlung gegen die 77 jährige Witwe Hedwig Amelungen, wohnhaft auf dem Marschlinger Hofe, die 1663 beschuldigt wurden war, einen Kobold oder, wie die Akten sagen, einen ,, Kobbel“ in den Pferdestall des Grashoffschen Gehöftes neben dem Hofkeller gebracht zu haben. Dieser Kobold trieb darin unheimlichen Spuck.

Knechte und Pferde wurden mit großer Kesserlingen und Brettstücken geworfen; die Knechte, die bei den Pferden schliefen, wurden aus den Betten geworfen und so geschlagen, dass sie tiefe Wunden davon trugen.

Auf alles Kanzeln wurde ¼ Jahr lang um Rettung gebetet. Die Amelunge, die sich verdächtig gemacht haben sollte, wurde eingezogen und in dem von ihr angeblich verhexten Pferdestall an einem Pfahl angebunden.

Nach einem von Leipzig eingezogenen Urteilsspruch sollte sie peinlich befragt werden; aber in der Nacht zum 26. Juli erhängte sie sich an einem Strick, und weiß man, so erzählt eine gleichzeitige Chronik nicht, wie sie diesen bekommen, weil ihr in Beisorge des Erhenkens weder Schürzenteil noch Haarband gelassen war.

Natürlich hatte sie der Teufel geholt.

Allgemeine Anklage wegen Zauberei werden das weiteren noch vielfach in den Akten erwähnt, ohne das sich im einzelnen Genaueres feststellen ließe. So wird z.B. 1613 ein fremder Bader, der hier kurierte, wegen angeblicher Zauberei eingesteckt. Das Betrüger oder Betrügerinnen geradezu auf den Aberglauben spekuliert haben, ergibt sich aus einer ganzen Reihe von Eintragungen in die Dogtei- und Ratsrechnungen.
 
     
 

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  Da auch zu diesen grausamen Zeiten zu einer Verurteilung ein Geständnis vorliegen musste, um eine Hexe zu überführen, gab es die unterschiedlichsten "Hexenproben".  
     
 

Unter grausamster Folter gaben die beschuldigten Frauen ein Geständnis ab und bestätigten somit ihre Schuld. Einige wenige, die auf ihre Unschuld beharrten starben dann letztendlich an den Qualen der Folter.


Einem Gerücht zu folge, musste der jeweilige Henker, der die Folter vollzog aufpassen, denn Hexen können nicht weinen! Diese Fähigkeit wurde den Hexen vom Teufel genommen wurde.

Aus diesem Grund sollen sich die Hexen während der Folter selbst ins Gesicht gespuckt haben, damit es so aussah, als würden sie weinen.

 
     
  Als Hexenprobe ist unter anderem die Nadelprobe bekannt, bei der die zu verurteilende Frau nach Muttermalen, Warzen und ähnlichem abgesucht wurde. Ist man fündig geworden, so stach der Henker, oder manchmal auch ein Chirurg mit einer Nadel hinein. Wenn die Frau weder Schmerzen hatte, noch Blut floss, so war klar, es handelt sich eindeutig um ein Hexenmal, welches unweigerlich ein Todesurteil nach sich zog.

Bei der Wasserprobe wurde den Frauen Arme und Beine über kreuz zusammen gebunden und an der tiefsten Stelle des nächsten Flusses oder Sees geworfen.

Da diese so nicht schwimmen konnte und im Normalfall unter ging, war sie zwar unschuldig, ....soff aber meistens ab.

Konnte Sie sich über Wasser halten, ging dieses nicht mit rechten Dingen zu und war somit schuldig!

Wie ist es zu dieser Wasserprobe gekommen?

Da die Menschen zu dieser Zeit sehr gläubig wahren, wurde angenommen, das wegen der Taufe Jesus das Wasser ein Zeichen Gottes ist und somit alles Schlechte, also z.B. eine Hexe von diesem Abgestoßen wird und so oberhalb des Wassers gehalten wird.
 

Auch eine Hexenwaage soll es gegeben haben.

Hierbei wurde ihr Gewicht erst geschätzt, dann wurde sie gewogen. War sie leichter, als sie geschätzt wurde, stand fest, es handelt sich um eine Hexe.

Allerdings soll diese Probe nur selten zur Urteilsfindung eingesetzt wurden sein.

Ein weiteres Kennzeichen von Hexen was, dass sie beim Vaterunser während der 6. und 7. Bitte stockten und das Gebet nicht weiter führen konnten.